Mitgliedschaft
- Mitglieder können alle natürlichen, juristischen Personen sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen werden.
- Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Der Verein kann Ehrenmitgliedschaften vergeben. Das Vorschlagsrecht steht jedem Mitglied des Vereins zu. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.
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KölnerSportFörderVerein e. V.
Hopfenstr. 79
51109 Köln