Förderung des KölnerSportFöderVerein
- Der alleinige Zweck des Fördervereins ist die finanzielle Förderung des gemeinnützigen Sports in Köln. Hierbei soll ein sozialer Ausgleich mit der Sportförderung von Kindern, Jugendlichen, Senioren, Behinderten und sonstigen bedürftigen Personengruppen im Vordergrund stehen.
- Die Leistungen aus der Förderung sind freiwillig.
- Die Fördermaßnahmen beschränken sich in der Regel auf die Mitglieder des SSBK.
- Der Umfang der finanziellen Förderungen der Vereinsmitglieder richtet sich nach den tatsächlichen Einnahmen des Fördervereins. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Alle Fördermaßnahmen werden vom Vorstand auf Vorschlag des Beirats beschlossen. Der Beirat kann zu diesem Zweck allgemeine Förderungen und Einzelförderungen vorschlagen.
- Allgemeine Förderungen sind Zuwendungen für bestimmte Vereine oder Leistungen an alle Mitglieder des SSBK. Sie erfolgen in der Regel ohne Antrag.
- Einzelförderungen für bestimmte Maßnahmen erfolgen auf Antrag mindestens eines Mitglieds des SSBK. Art und Umfang der beantragten Leistungen bzw. Maßnahmen sind in einer Liste zu erfassen, die dem Beirat vorgelegt wird.
- Anträge auf Förderung können von den Mitgliedern jederzeit gestellt werden. Sie sind schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Beirat beschließt über seine Empfehlungen an den Vorstand in der Regel in einer Sitzung, ausnahmsweise im Umlaufverfahren. In dringenden Fällen bis 1.000 € darf der Vorstand vorab entscheiden, muss jedoch die nachträgliche Zustimmung des Beirats einholen.
- Vorstand und Beirat fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
- Bestehen zwischen Vorstand und Beirat hinsichtlich der Vorschläge des Beirats unterschiedliche Auffassungen, werden diese in einer gemeinsamen Sitzung erörtert und ausgeräumt.
- Der Vorstand berichtet dem Beirat regelmäßig über die zur Verfügung stehenden Mittel und den Stand der beschlossenen Maßnahmen sowie über Dringlichkeitsfälle.
- Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung jährlich über die durchgeführten Fördermaßnahmen.
- Der Antragsteller einer Förderung hat innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Durchführung der Maßnahme über diese zu berichten und dabei die Gesamtkosten sowie die hierfür erhaltenen Zuwendungen, aufgegliedert nach Zuwendungsgeber, anzugeben. Wird die Maßnahme nicht durchgeführt oder in der angegebenen Frist der vorgeschriebene Verwendungsnachweis nicht eingereicht, ist die Zuwendung zurückzuzahlen.
Hier können Sie den Förderantrag herunterladen
Bitte den komplett ausgefüllten Förderantrag an folgende Adresse senden:
KölnerSportFörderVerein
Geschäftsstelle
Haus des Kölner Sports
Ulrich-Brisch-Weg 1
50858 Köln